Adipositas Hilfe - Kampf dem Übergewicht

Wie kann ich mitmachen???

Es gibt 2 Möglichkeiten

Formular56/G850

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Das benötigte Dokument heißt Formular 56 – Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport, auch als Rehasport Verordnung bekannt. Rehasportler reichen eine Rehasport Verordnung bei ihren Krankenkassen ein, welche diese prüfen und dann die Kosten übernehmen (§ 64 SGB IX).


Vereinsmitgliedschaft

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Es gibt verschiedene Vereinsmitgliedschaften, bei Interesse lassen Sie sich dazu beraten.

Die Kosten für die Übungsstunden sind ermäßigt, es besteht die Möglichkeit über die Krankenkasse / Rentenversicherung oder auf Rechnung zu bezahlen. Eine Vereinsmitgliedschaft
ist nicht an eine sportliche Aktivität gebunden.

Rehasport stehen Menschen zu, die laut § 2 SGB IX eine Erkrankung haben. Damit der Versicherte die Maßnahme nicht selber tragen muss, ist im Vorfeld aber ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig.


Welche Diagnose für Rehasport?

Rehasport wird gegen viele Krankheitsbilder bzw. Diagnosen verschrieben.

  • Orthopäische Erkrankungen, Krebs, Diabetes ....
  • Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Krebserkrankung....
  • Bandscheibenvorfälle sowie Rückenbeschwerden....
  • Schulter-, Knie-, Hüftprobleme und künstliche Gelenke....


Wie oft kann man sich Rehasport verschreiben lassen?

Der Leistungsumfang des Rehabilitationssports beträgt in der Regel: 50 Übungseinheiten (Richtwert), die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Folgeverordnungen sind möglich.


Wer bekommt ein Rezept für Rehasport?

Rehasport kann jeder Arzt mit gültiger Kassenzulassung verschreiben. Infolgedessen ist kein spezieller Facharzt für eine Rehasport Verordnung nötig – wie beispielsweise ein Sportarzt. Viele Rehasport Rezepte stellen jedoch Hausärzte aus.


Wie beantrage ich Rehasport bei der Krankenkasse?

Eine Rehasport-Verordnung, in Form des Formulars 56 – Antrag auf Kostenübernahme, kann ausschließlich ein Arzt verordnen. Der Rehabilitationssport bzw. Rehasport ist eine ergänzende Leistung, die gemäß § 64 SGB IX komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Folglich ist das korrekte Ausfüllen des Antrags wichtig.